Das BMG hat sich zur neuen TI-Vergütungspauschale geäußert und erste Preis-Indikationen genannt, wenngleich viele Details noch offen sind
Am 27.06. hat das BMG sich zur neuen TI-Pauschale geäußert, die ab 01.07. gelten soll:
• Maßgeblich für die Höhe der neuen Pauschale soll künftig die Größe der Praxen sein und zu welchem Zeitpunkt
welche Geräte erworben wurden
• Die neue Pauschale berechnet sich aus der Summe der bisherigen monatlichen Betriebskosten (u.a. VPN, KIM)
und der anteiligen Investitionskosten (u.a. Konnektor, KT) pro Monat
• Beispielhaft für die Höhe der Pauschale einer Arztpraxis mit zwei Ärzten, die den Konnektor noch nicht
getauscht hat, eine monatliche Zahlung von 237.78€ inkl. MwSt. (199.82€ exkl. MwSt.) angenommen.
• Zusätzlich wird jährlich zum 01. Januar die Höhe der Pauschale überprüft und ggf. angepasst
• Unklar ist welche Umfänge in der neuen Pauschale enthalten sind und ab wann die Refinanzierung genau
anlaufen wird
Quelle: Deutsches Ärzteblatt
weitere Infos:
- Auf die Praxisgröße kommt es an: Bundesgesundheitsministerium legt TI-Pauschalen fest
- Bundesgesundheitsministerium legt Pauschalen für Praxis-IT fest
- Telematikinfrastruktur: Monatspauschalen festgelegt, Sanktionen geplant
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/144253/Telematikinfrastruktur-Monatspauschalen-festgelegt-Sanktionen-geplant
Datum | Version | Änderungen | Bearbeiter |
29.06.2023 | 0.2 | Tabelle hinzugefügt | SR |
28.06.2023 | 0.1 | Startversion | SR |
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