Telematik: Refinanzierung / Erstattung

Erstellt von Thorben Scheibe, Geändert am Fr, 5 Apr um 1:18 NACHMITTAGS von Maxim Keil

Anträge zur TI Kostenerstattung nach der alten TI-Regelung sind seit dem 01.01.2024 nicht mehr möglich! 


Praxen

Höhe der TI-Pauschale

Die Höhe der TI-Pauschale ist abhängig vom Zeitpunkt der Erstausstattung und vom Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Bei Fehlen von Anwendungen und Komponenten wird die Pauschale gekürzt.

Übersicht finden Sie hier: TI-Pauschalen


Hinweis: Ab 1. Januar 2024 erhöht sich die TI-Pauschale entsprechend der Veränderung des Orientierungswertes (§ 10 Abs. 2 der TI-Festlegung). 

Auszahlungstermine für die TI-Pauschalen (gilt ab 2024)*:

  • 20. Januar für das 3. Quartal
  • 20. April für das 4. Quartal
  • 20. Juli für das 1. Quartal
  • 20. Oktober für 2. Quartal

* Abweichungen von wenigen Tagen möglich


Weitere Infos bei der KBV hier:

https://www.kbv.de/html/1150_65277.php


Apotheken

Die Erstausstattungs- und Betriebskostenpauschalen für die TI werden vom Nacht- und Notdienstfonds des DAV e.V. (NNF) direkt an die Apotheken ausgezahlt.

Die Erstattungen müssen über das Portal Zahlungsabwicklung (dav-notdienstfonds.de) beantragt werden.

https://www.dav-notdienstfonds.de/telematik/erstattungen


Datum
Version
Änderungen
Bearbeiter
12.10.20220.2Extra Punkt Arzt, Zahnarzt; Bundesmantelvertrag hinzugefügt
TS
17.08.20220.1
Startversion
TS

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