Anträge zur TI Kostenerstattung nach der alten TI-Regelung sind seit dem 01.01.2024 nicht mehr möglich!
Praxen
Höhe der TI-Pauschale
Die Höhe der TI-Pauschale ist abhängig vom Zeitpunkt der Erstausstattung und vom Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Bei Fehlen von Anwendungen und Komponenten wird die Pauschale gekürzt.
Übersicht finden Sie hier: TI-Pauschalen
Hinweis: Ab 1. Januar 2024 erhöht sich die TI-Pauschale entsprechend der Veränderung des Orientierungswertes (§ 10 Abs. 2 der TI-Festlegung).
Auszahlungstermine für die TI-Pauschalen (gilt ab 2024)*:
- 20. Januar für das 3. Quartal
- 20. April für das 4. Quartal
- 20. Juli für das 1. Quartal
- 20. Oktober für 2. Quartal
* Abweichungen von wenigen Tagen möglich
Weitere Infos bei der KBV hier:
https://www.kbv.de/html/1150_65277.php
Apotheken
Die Erstausstattungs- und Betriebskostenpauschalen für die TI werden vom Nacht- und Notdienstfonds des DAV e.V. (NNF) direkt an die Apotheken ausgezahlt.
Die Erstattungen müssen über das Portal Zahlungsabwicklung (dav-notdienstfonds.de) beantragt werden.
https://www.dav-notdienstfonds.de/telematik/erstattungen
Datum | Version | Änderungen | Bearbeiter |
12.10.2022 | 0.2 | Extra Punkt Arzt, Zahnarzt; Bundesmantelvertrag hinzugefügt | TS |
17.08.2022 | 0.1 | Startversion | TS |
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