EBZ - Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren

Erstellt von Suzana Rouski, Geändert am Mo, 24 Okt, 2022 um 10:13 VORMITTAGS von Thorben Scheibe

Das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens wird zum 1. Juli 2022 eingeführt.


Alle Behandlungspläne für die Leistungsbereiche Zahnersatz (ZE), Kieferorthopädie (KFO), Kieferbruch/ Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL) und Parodontalerkrankungen (PAR) werden im Rahmen des Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) direkt aus der Praxissoftware digital an die Krankenkassen mittels „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) versendet. 


Die Zahnarztpraxis erstellt Pläne und Anträge direkt im Praxisverwaltungssytem und sendet diese dann per KIM als eHKP (elektronischer Heilkostenplan) im XML-Format an die Krankenkasse, von welcher sie dann entweder eine Genehmigung, Teilgenehmigung oder Ablehnung als Antwort bekommt.

Aus diesem Grund ist KIM für die Zahnarztpraxis elementar. 


Ab dem 1. Januar 2023 wird das EBZ-Verfahren für alle Zahnarztpraxen verpflichtend.

 

Notwendige Komponenten:

  • freigeschalteter und aktivierter elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
  • Anbindung an den KIM-Fachdienst
  • entsprechende Module/ Updates im Praxisverwaltungssystem


Nach dem Start des flächendeckenden Echtbetriebs kann nur noch in zu begründenden Ausnahmefällen, insbesondere bei Programmierfehlern oder sonstigen technischen Störungen, für 12 Monate auf das Papierverfahren zurückgegriffen werden. Die Anwendung des Papierverfahrens ist auf dem Bemerkungsfeld des entsprechenden Vordrucks zu begründen.

 

Die Grundsatzvereinbarung sowie die Anforderungen an das EBZ sind in Anlage 15 und Anlage 15b  des BMV-Z geregelt.

 

Die KZBV konnte sich mit dem GKV-SV auf eine zeitlich begrenzte Kostenbeteiligung verständigen.
Über die konkrete Umsetzung wird noch verhandelt. 


Datum
Version
Änderungen
Bearbeiter
01.07.20220.1
Startversion
SR



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