Das E-Rezept ist eine digitale Form zur Verordnung eines rezeptpflichtigen Arzneimittels.
Der im Primärsystem erstellte Verordnungsdatensatz wird durch das Aufbringen der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zum E-Rezept.
Für gesetzlich Versicherte ist das elektronische Rezept für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ab dem 01.01.2024 vorgeschrieben. Das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Der Rezeptcode kann auf dem Smartphone oder per Ausdruck bei jeder Apotheke eingelöst werden. Mit der E-Rezept-App der gematik erhalten Patientinnen und Patienten einen datenschutzkonformen und sicheren Zugang zu diesen Rezeptdaten.
Voraussetzung für die Teilnahme:
Damit die Zahnarztpraxis das eRezept nutzen kann, muss der Hersteller des Praxisverwaltungssystems (PVS) die eRezept-Funktionalität bereitstellen können und ein aktivierter eZahnarztausweis muss vorliegen. Für die optionale Nutzung der Komfortsignatur sind Updates des Konnektors (auf PTV4+) und des PVS erforderlich.
weitere Infos: https://www.kbv.de/html/erezept.php
Datum | Version | Änderungen | Bearbeiter |
26.03.2024 | 0.3 | Aktualisierung | JU |
5.9.2022 | 0.2 | Abs. Voraussetzung hinzugefügt | SR |
29.6.2022 | 0.1 | Startversion | SR |
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren