Die Einführung der TI begann mit der Umsetzung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM). Diese Anwendung ist für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die an der Versorgung gesetzlich Versicherter teilnehmen, verpflichtend.
Seit Anfang 2024 sind außerdem die medizinischen Anwendungen Notfalldatenmanagement (NFDM), elektronischer Medikationsplan (eMP), dem Kommunikationsdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM), der den Versand von eArztbriefen, eNachrichten und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ermöglicht, sowie der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem elektronischen Rezept (eRezept) verpflichtend.
Datum | Version | Änderungen | Bearbeiter |
21.03.2024 | 0.2 | Aktualisierung | JU |
17.08.2022 | 0.1 | Startversion | TS |
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