Telematik: Was muss ich bei der Bestellung von e-connect beachten?

Erstellt von Volker Czaja, Geändert am Mi, 27 Mär um 5:01 NACHMITTAGS von Jannik Unthan

  1. Wie und was beim Wechsel zu e-connect bei der Telekonnekt gekündigt werden muss
    • Im Falle eines Wechsels zu Dampsoft und e-Connect, erhalten Sie ein Sonderkündigungsrecht 
    • Dampsoft informiert Sie als Praxis bei einer e-connect Bestellung über die Möglichkeit des Sonderkündigungrechtes bei Telekonnekt
    • Wenn Sie e-connect + LZV bestellen, kündigen Sie Ihren Vertrag bei der Telekonnekt bitte erst nach erfolgter Installation von e-connect. Falls Sie bereits vorher kündigen, wird zu dem Kündigungstermin die VPN-Verbindung des Konnektors deaktiviert, wodurch keine Versichertenkarten mehr eingelesen werden können. 
    • Nach erfolgter Kündigung erhalten Sie einen Retourenschein für den Konnektor. Nutzen Sie diesen Retourenschein bitte, um den Konnektor zu uns zurückzuschicken, damit wir diesen nach den Vorgaben der gematik entsorgen können. 
    • Die Kartenlesegeräte und Karten (eHBA, SMC-B, gSMC-KT) sind Ihr Eigentum und können auch nach Beendigung des Vertrages mit der Telekonnekt weitergenutzt werden.

 

  1. Anwendungen/Support 
  • Sollten Sie bereits das Update "ePA2.0" bei uns bestellt haben, teilen Sie dies Dampsoft am besten vor der Bestellung von e-connect mit, da in diesem Fall möglicherweise ein Rabatt gewährt wird
  • Ab der Installation von e-connect ist Dampsoft für den Support in Ihrer Praxis verantwortlich. Melden Sie sich bei Störungen bitte direkt bei Dampsoft.



DatumVersionÄnderungenBearbeiter
21.03.2024
0.3 Aktualisierung
JU
22.06.2023
0.2
Neues Preismodell ergänzt
SR
09.06.20230.1StartversionVC

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