CHERRY eHealth PIN-Pad PP-1516

Erstellt von Suzana Rouski, Geändert am Do, 21 Mär um 12:15 NACHMITTAGS von Jannik Unthan

Seit Anfang 2024 ist die Verwendung der elektronischen Patientenakte (ePA) verpflichtend. So werden beispielsweise verschriebene Medikamente nach der Zustimmung des Patienten in der elektronischen Patientenakte gespeichert. 

Wenn die gespeicherten Daten der ePA von einer Praxis abgerufen werden sollen, muss der Patient die Freigabe der Daten durch die Eingabe seines PINs für die elektronische Gesundheitskarte bestätige.


Für diese Eingabe kann das CHERRY eHealth PIN-Pad PP-1516 in Ergänzung zu dem eHealth Kartenterminal CHERRY ST-1506 verwendet werden. In diesem Fall kann das Kartenterminal bei den medizinischen Fachangestellten verbleiben und die Patienten können die PIN ihrer elektronischen Gesundheitskarte auf dem PIN-Pad eingeben, welches beispielsweise auf dem Empfangstresen platziert werden kann. Das PIN-Pad wird dafür in der Regel via USB-Kabel direkt mit dem eHealth Kartenterminal CHERRY ST-1506 verbunden. Eine Verwendung des PIN-Pads ohne CHERRY ST-1506 oder in Kombination mit anderen Kartenlesegeräten ist nicht möglich.



Vorteile:

  • Leicht desinfizierbare Touchscreen-Glasoberfläche für optimale Hygiene
  • Klare Trennung von Patient und medizinischem Fachpersonal
  • Einfaches Auslesen von kontaktlosen Karten durch NFC-Schnittstelle
  • Hochauflösendes Farbdisplay (720p, 5“) für bessere Lesbarkeit und Bedienung
  • Vorbereitet: USB-Anschluss für Cherry eHealth Terminals in der Telematikinfrastruktur (Anschluss erfordert zusätzliche gematik Zulassung)
  • Flexible Geräteausrichtung: 1. Aufrecht stehend oder 2. liegend bedienbar
  • Einhandbedienbarkeit
  • 2 Jahre Gewährleistung


Hinweis: Das Gerät dient ausschließlich zum Einlesen von Versichertenkarten (eGKs), eine Nutzung zur Eingabe anderer PINs (SMC-B, eHBA) ist nicht möglich.













Datum
Version
Änderungen
Bearbeiter
21.03.2024
0.3
Umstrukturierung des Artikels für bessere Lesbarkeit
JU
02.02.20240.2Hinweis Nicht-Zugelassen entfernt
Hinweis zur ausschließlichen Nutzung von eGKs zugefügt
THS
29.06.20220.1
Startversion
SR


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