Das Versichertenstammdaten-Management (VSDM) ermöglicht die Onlineprüfung und Onlineaktualisierung von Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte. Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Pflichtanwendung, die bestätigt, dass ein Versicherter im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung Leistungen beanspruchen darf.
Zu den Versichertenstammdaten gehören:
- persönliche Daten des Versicherten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Geschlecht),
- Informationen zur Krankenversicherung sowie
- Angaben zum Versicherungsschutz und zur Kostenerstattung.
Dank dem VSDM entfällt das Versenden neuer eGKs, wenn sich die Versichertenstammdaten ändern. Verantwortlich für die Bereitstellung, Aktualisierung und Pflege ist die jeweilige Krankenversicherung mit Ausgabe einer eGK an ihre Versicherten.
Das Versichertenstammdaten-Management ist die erste verfügbare Fachanwendung der Telematikinfrastruktur. Die Prüfung der Versichertenstammdaten ist bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt je Quartal verpflichtend. Das VSDM ist derzeit nur für gesetzlich Krankenversicherte in vollem Umfang möglich.
Online-Abgleich ist Pflicht
Praxen müssen das VSDM bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal durchführen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung mit den Abrechnungsunterlagen nachweisen. Anderenfalls drohen laut Gesetz Honorarkürzungen (Paragraf 291 Absatz 2b SGB V).
weitere Infos: https://www.kbv.de/html/vsdm.php
Datum | Version | Änderungen | Bearbeiter |
29.06.2022 | 0.1 | Startversion | SR |
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