Telematik: Was passiert mit Krankenversichertenkarten sonstiger Kostenträger (Heilfürsorge)?

Erstellt von Thorben Scheibe, Geändert am Mi, 27 Mär um 5:04 NACHMITTAGS von Jannik Unthan

INHALTSVERZEICHNIS


Was sind sonstige Kostenträger?


Der Sammelbegriff „Sonstige Kostenträger“ wird für Kostenträger verwendet, die nicht zur gesetzlichen Kran-
kenversicherung zählen. Dies sind Institutionen, die für eine bestimmte Gruppe von Personen die Kosten für medizinische Leistungen übernehmen Zu den sonstigen Kostenträgern zählen insbesondere die Dienststellen der freien Heilfürsorge (Bundeswehr, Polizeibeamte sowie Beamte der Bundespolizei). Ebenso gehören zu diesem Kreis u. a. die Kostenträger Postbeamtenkrankenkasse, die Sozialämter, die Krankenversorgung der Bahnbeamten, Versicherte nach dem Auslandsabkommen, die Grenzgänger sowie die Träger der Unfallversicherung. Dieser Personenkreis ist nach wie vor mit der Krankenversichertenkarte ausgestattet.


VSDM bei Versichertenkarten sonstiger Kostenträger


Die E-Health-Kartenterminals können neben der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auch die Krankenversichertenkarten sonstiger Kostenträger einlesen. In letzteren Fällen wird aber kein Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchgeführt. 

Die technischen Gegebenheiten der Krankenversichertenkarte ermöglichen im Gegensatz zur elektronischen Gesundheitskarte keine Online-Prüfung der Versichertenstammdaten. Wird die Krankenversichertenkarte eines Heilfürsorgeberechtigten dennoch (versehentlich) mit Online-Prüfung eingelesen, erzeugt sie u.a. die Fehlermeldung „Karte defekt“ oder „Karte korrupt“


Wenn Sie die vermeintlich „defekte“ Karte ersetzen lassen und bei der Heilfürsorgestelle eine neue Krankenversichertenkarte anfordern, wird das bestehende Problem nicht beseitigt. Es wird vielmehr beim nächsten Besuch in dieser Praxis wieder auftreten. 

Handlungsempfehlungen


Bitte sprechen Sie deshalb die Praxismitarbeiterinnen / die Praxismitarbeiter darauf an und weisen noch einmal darauf hin, dass für sonstige Kostenträger wie der Heilfürsorge laut den Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kein VSDM, d.h. keine Online-Prüfung durchzuführen ist. Ohne diese kann die Krankenversichertenkarte auch in Kartenlesegeräte der neuesten Generation meist problemlos eingelesen werden.

Die technischen Probleme beim Einlesen der Krankenversichertenkarten können nach Information der KBV umgangen werden, wenn die Praxen in diesem Fall ein gegebenenfalls vorhandenes mobiles Kartenlesegerät verwenden, z.B Ingenico Orga 930M.

Weitere Informationen zum Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) der sonstigen Kostenträger finden Sie auf den Seiten der KBV.


DatumVersionÄnderungenBearbeiter
05.03.20240.2Artikel aktualisiertSR
10.01.20240.1StartversionTHS


Schlagworte: Polizei, Bundeswehr

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