Mindestlaufzeit
Eine Mindestlaufzeit von vier Jahren wurde erst 2020 für die Hersteller verpflichtend; zu diesem Zeitpunkt war bereits der Großteil der Praxen an die TI angebunden.
Ausnahmen
Zu Abläufen früher als vier Jahre nach der Erstinstallation kann es in Ausnahmefällen kommen. Grund hierfür ist die notwendige frühzeitige Vorproduktion, um die durch gesetzliche Fristen hervorgerufenen Bestell- und Installationsspitzen zu bewältigen.
Verantwortung
Der Einsatzzeitraum von Zertifikaten wird durch staatliche Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene geregelt. Dadurch kann es bei der maximal nutzbaren Laufzeit der Zertifikate zu Abweichungen zur kartenindividuellen Laufzeit der Schlüsselkarte im produktiven Umfeld der Telematikinfrastruktur kommen.
Datum | Version | Änderungen | Bearbeiter |
12.03.2024 | 0.1 | Startversion | SR |
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