Neben der SMC-B Karte wird der dazugehörige PIN-Brief und eine geeignete technische Ausstattung benötigt. In der Regel ist das der Konnektor mit einem eHealth-Kartenterminal (Kartenleser), der mit dem Praxisverwaltungssystem (PVS) verbunden ist.
Vom Hersteller Ihres PVS wird eine Funktion zum PIN-Management integriert, so dass die Aktivierung ("erstmaliges Setzen der PIN") der SMC-B und PIN-Änderungen mittels PVS erfolgen können.
Nach Erhalt der SMC-B muss diese noch durch den Antragsteller freigeschaltet werden, indem dieser dem SMC-B-Anbieter gegenüber den Empfang der SMC-B bestätigt. Dies geschieht beispielsweise durch eine Online-Freischaltung über das Antragsportal des jeweiligen Kartenanbieters.
Im Rahmen der Installation der erforderlichen Komponenten durch den gewählten Dienstleister, muss die PIN der SMC-B durch den Antragsteller gesetzt werden.
Hierzu benötigt man den vom SMC-B-Anbieter zugesandten PIN-Brief. Der Dienstleister wird auch bei diesem Vorgang technische Unterstützung leisten können.
Die Weitergabe der SMC-B-PIN ist ausschließlich an berechtigte Nutzer erlaubt.
Die Weitergabe der SMC-B-PUK ist aus Sicherheitsgründen untersagt, die PUK muss entsprechend sicher geschützt aufbewahrt werden.
Sollte der Verdacht bestehen, dass eine nicht berechtigte Person die PIN kennt, muss diese geändert werden, um eine unberechtigte Nutzung der SMC-B zu unterbinden.
Die verbindlichen Regelungen zur Nutzung der SMC-B werden von der jeweils zuständigen KZV zur Verfügung gestellt.
Datum | Version | Änderungen | Bearbeiter |
15.07.2022 | 0.1 | Startversion | SR |
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