- Nein, es reicht ein elektronischer elektronischer Heilberufsausweis (eHBA
- Der eHBA muss in einem der eingebundenen Kartenterminal gesteckt sein, dann wird er vom Konnektor erkannt und alle Kartenterminals sowie die Praxisverwaltungssoftware können darauf zugreifen
- Ein zweiter Heilberufsausweis wird nur benötigt, wenn ein weiterer selbstabrechnender Behandler in der Praxis arbeitet oder ein mobiles Kartenterminal mit einem eHBA betrieben werden soll
Datum | Version | Änderungen | Bearbeiter |
21.03.2024 | 0.2 | Ergänzung 2. Behandler | JU |
1.7.2022 | 0.1 | Startversion | SR |
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