Kartenterminal: Wofür benötige ich ein zweites Kartenterminal?

Erstellt von Suzana Rouski, Geändert am Mi, 12 Jun um 12:38 NACHMITTAGS von Jannik Unthan

Das Neugerät verfügt über den neuesten Stand der Technologie und hat 24 Monate Garantie.


Im Rahmen der Digitalisierung im Gesundheitswesen wurde der Fachdienst elektronische Patientenaktie (ePA) und in der Folge auch das eRezept eingeführt. Hierzu ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) via elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) notwendig. Da der eHBA aus Haftungsgründen dem Patienten nicht zugänglich gemacht werden darf, ist es sinnvoll, diesen nicht im Kartenterminal an der Anmeldung zu betreiben oder gar permanent gesteckt zu lassen.


Es bietet sich die Verwendung eines weiteren, nicht den Patienten zugänglichen Kartenterminals an, damit der eHBA durchgehend gesteckt bleiben kann und die Komfortsignatur genutzt werden kann. Diese von der KZV und gematik empfohlene Art der Signierung ermöglicht es der Praxis bei gestecktem eHBA und erfolgter PIN-Eingabe bis zu 250 eRezepte und eAUs innerhalb von 24 Stunden zu signieren, Somit können die eRezepte von den Patienten direkt in der Apotheke abgerufen werden und die Metikation kann sofort beginnen.


Pro zusätzlichem Kartenterminal können gleichzeitig zwei eHBA gesteckt bleiben. Daher ist die Anschaffung eines weiteren Terminals für je zwei Ärzte sinnvoll.



Datum
Version
Änderungen
Bearbeiter
21.03.2024
0.2
Ergänzung Komfortsignatur
JU
29.6.20220.1
Startversion
SR

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