Im Zuge der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und des elektronischen Rezepts (eRezept) wird die Anzahl der Arbeitsprozesse, in denen Zahnärztinnen und Zahnärzte qualifizierte elektronische Signaturen (QES) mit dem elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) erzeugen müssen, spürbar ansteigen. Da hierfür im Regelfall die Eingabe einer sechs- bis achtstelligen PIN nötig ist, werden täglich viele solcher Eingaben erforderlich. Damit entsteht in den Praxen ein Bedarf nach Erleichterung der Auslösung der QES.
Die sogenannte Komfortsignatur macht hierfür ein Angebot. Mit ihr kann der eHBA (auch eZahnarztausweis genannt) für bis zu 24 Stunden für die Signatur einer größeren Anzahl von Dokumenten (bis zu 250) aktiviert werden. Im Anschluss ist immer dann, wenn ein Dokument signiert werden muss, nur noch eine Bestätigung erforderlich. Die erneute PIN-Eingabe am Kartenterminal entfällt.
Datum | Version | Änderungen | Bearbeiter |
30.06.2022 | 0.1 | Startversion | SR |
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