Mithilfe der qualifizierten elektronischen Signatur können Leistungserbringer, bspw. Ärzte, medizinische Dokumente und Datensätze elektronisch rechtssicher signieren. Dabei ist die QES der Unterschrift per Hand gleichgestellt. Die qualifizierte elektronische Signatur ist ein Basisfeature für (gesetzliche) Anwendungen und an die digitale TI-Identität eines Leistungserbringers gekoppelt.
weitere Infos: https://fachportal.gematik.de/anwendungen/qualifizierte-elektronische-signatur
Datum | Version | Änderungen | Bearbeiter |
06.07.2022 | 0.1 | Startversion | SR |
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