Telematik: Wer muss an der Telematikinfrastruktur teilnehmen?

Erstellt von Suzana Rouski, Geändert am Fr, 7 Okt, 2022 um 10:10 VORMITTAGS von Thorben Scheibe

Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken sind zur Anbindung an die TI verpflichtet. Pflegeeinrichtungen, Hebammen und Physiotherapeuten dürfen sich anbinden. 


Ist eine Praxis nicht an die TI angeschlossen, sind laut Gesetz Honorarkürzungen in Höhe von 1 % vorgesehen, bis der Anschluss erfolgt ist und der Versichertenstammdatenabgleich (VSDM) durchgeführt wird.


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08.07.20220.1
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TS

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