SMC-B, elektronischer Praxisausweis und elektronische Praxis- oder Institutionskarte sind synonyme Begriffe für eine Smart Card, die zur Authentisierung der Praxis gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI) und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eingesetzt wird. Mit Hilfe eines Praxisausweises können zum Beispiel besonders geschützte Daten auf der eGK in einer Arzt- und Psychotherapeutenpraxis ausgelesen werden.
Die SMC-B Karte können Sie ausschließlich über die Online-Portale der zugelassenen Kartenhersteller (TSP = Trust Service Provider) beantragen.
Das sind aktuell die Bundesdruckerei, MediSign und T-Systems. Damit nur berechtigte Nutzer Zugang zur TI erhalten, holt der TSP bei der KV Hamburg die Bestätigung darüber ein, dass der Antragsteller tatsächlich Vertragsarzt bzw. -psychotherapeut oder ärztlicher Leiter eines MVZ ist und damit Anspruch auf den Praxisausweis hat.
Datum | Version | Änderungen | Bearbeiter |
18.09.2023 | 0.2 | Informationen aktualisiert | SR |
15.07.2022 | 0.1 | Startversion | SR |
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