Dank KIM, Kommunikation im Medizinwesen (zuvor KOM-LE, Kommunikation für Leistungserbringer) können Nachrichten und Dokumente künftig schnell, zuverlässig und vor allem sicher per E-Mail ausgetauscht werden. Der Versand von sensiblen Daten wie Arztbriefe, Befunde oder Abrechnungen erfolgt über die Telematikinfrastruktur.
KIM ist eine wichtige Grundvoraussetzung für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die ab dem 1. Oktober 2021 das Muster 1 ersetzt. Die Verwendung von KIM ist ab dem 01.01.2024 verpflichtend.
Auf einen Blick:
- Der Kommunikationsdienst KIM ermöglicht einen sicheren, rechtsverbindlichen Datenaustausch mittels E-Mail zwischen behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Akteuren im Gesundheitswesen.
- Der Datentransport erfolgt Ende-zu-Ende-verschlüsselt, jede Nachricht wird mittels elektronischer Signatur authentifiziert.
- Innerhalb des KIM-Dienstes existiert ein vollständiges Adressverzeichnis der akkreditierten Institutionen und Personen.
- Die Identifikation erfolgt über den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) oder den Praxisausweis (SMC-B). Sämtliche Nutzerinnen und Nutzer sind somit identitätsgeprüft.
- Seit dem 01.10.2021 ist mit der Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkassen die erste Pflichtanwendung offiziell gestartet.
- Bereits jetzt ist auf freiwilliger Basis ein elektronischer Versand von Arztbriefen (eArztbrief) über KIM möglich.
Datum | Version | Änderungen | Bearbeiter |
25.03.2024 | 0.2 | Ergänzung KIM-Pflicht | JU |
30.06.2022 | 0.1 | Startversion | SR |
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