Höhe der Pauschale für Pflegeeinrichtungen Grundpauschale:
213,75 € pro Monat und zugelassener Einrichtung.
Zuschlagspauschale:
Jeweils 7,99 € pro Monat für maximal zwei eHBA (elektronische Heilberufsausweise).
Kürzung:
Die Pauschale kann um 50 % gekürzt werden, wenn der KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) nicht eingesetzt wird.
Voraussetzungen und AuszahlungAnspruch:
Jede nach § 72 SGB XI zugelassene ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung hat Anspruch darauf. Der Anspruch beginnt ab dem Monat der technischen Anbindung.
Antragstellung:
Die Anträge werden online über das offizielle Antragsportal des GKV-Spitzenverbands eingereicht.
Auszahlung:
Die Auszahlung erfolgt fortlaufend quartalsweise durch den GKV-Spitzenverband. Falls Sie Unterstützung benötigen, teilen Sie uns gerne mit: Ob es sich um eine ambulante oder stationäre Einrichtung handelt. Ob der KIM-Fachdienst bereits eingerichtet ist.
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/digitalisierung/telematikinfrastruktur/ti.jsp
Weitere Infos:
Telematikinfrastruktur Refinanzierung - Leben Pflege Digital
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