Pflegeeinrichtungen: Wo beantrage ich die TI Pauschale

Geändert am Mi, 2 Sep um 11:49 VORMITTAGS

Höhe der Pauschale für Pflegeeinrichtungen Grundpauschale: 

213,75 € pro Monat und zugelassener Einrichtung.


Zuschlagspauschale: 

Jeweils 7,99 € pro Monat für maximal zwei eHBA (elektronische Heilberufsausweise).

 

Kürzung: 

Die Pauschale kann um 50 % gekürzt werden, wenn der KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) nicht eingesetzt wird.

 

Voraussetzungen und AuszahlungAnspruch:
Jede nach § 72 SGB XI zugelassene ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung hat Anspruch darauf. Der Anspruch beginnt ab dem Monat der technischen Anbindung.

 

Antragstellung: 

Die Anträge werden online über das offizielle Antragsportal des GKV-Spitzenverbands eingereicht.


Auszahlung:
Die Auszahlung erfolgt fortlaufend quartalsweise durch den GKV-Spitzenverband. Falls Sie Unterstützung benötigen, teilen Sie uns gerne mit: Ob es sich um eine ambulante oder stationäre Einrichtung handelt. Ob der KIM-Fachdienst bereits eingerichtet ist.

 

https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/digitalisierung/telematikinfrastruktur/ti.jsp

 

Weitere Infos:
Telematikinfrastruktur Refinanzierung - Leben Pflege Digital

 













War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus
CAPTCHA-Verifikation ist erforderlich.

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren