Seit dem 1. Juli 2021 müssen laut Gesetz alle Ärzte und Psychotherapeuten die notwendige Ausstattung vorhalten, um Daten über die Telematikinfrastruktur in die ePA zu übertragen oder auszulesen.
Die ePA ist eine digitale, vom Patienten geführte Akte und das zentrale Element der TI. Mit ihrer Hilfe der ePA haben Patientinnen und Patienten alle relevanten Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, den Medikationsplan und den Notfalldatensatz auf einen Blick vorliegen und können diese ihren Ärzten, Therapeuten und Apothekern zur Verfügung stellen.
Die ePA ersetzt jedoch nicht die Kommunikation unter den Ärzten oder zu anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens.
wichtiger Hinweis: die Erstellung und der Versand der eAU ist ab dem 01.01.2024 verpflichtend.
Ausbaustufen der ePA (https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte):
Umsetzungsstufen der ePA: https://www.vdek.com/magazin/ausgaben/2020-03-corona-schutzschirme/elektronische-patientenakte.html
Datum | Version | Änderungen | Bearbeiter |
25.03.2024 | 0.2 | Aktualisierung | JU |
01.07.2022 | 0.1 | Startversion | SR |
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