Die elektronische Gesundheitskarte dient den Pflichtanwendungen und freiwilligen Anwendungen gemäß § 291 SGB V. Sie berechtigt die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Inanspruchnahme ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung gemäß § 15 SGB V. Die elektronische Gesundheitskarte ist ein Produkttyp.
Datum | Version | Änderungen | Bearbeiter |
08.07.2022 | 0.1 | Startversion | SR |
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