eGK - elektronische Gesundheitskarte

Erstellt von Suzana Rouski, Geändert am Mo, 24 Okt, 2022 um 10:14 VORMITTAGS von Thorben Scheibe

Die elektronische Gesundheitskarte dient den Pflichtanwendungen und freiwilligen Anwendungen gemäß § 291 SGB V. Sie berechtigt die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Inanspruchnahme ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung gemäß § 15 SGB V. Die elektronische Gesundheitskarte ist ein Produkttyp


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08.07.20220.1
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SR

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